Hygienischer sicherer Betrieb
von Trinkwasser-Installationen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkWV) und die Allgemeine Verordnung für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Trinkwasser-versorgung in Deutschland. Diese Verordnungen regeln unter anderem, dass der Betreiber für den Betrieb der Trinkwasser-Installation verantwortlich ist.

Als Trinkwasser ist jedes Wasser definiert, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden häuslichen Zwecken bestimmt ist:


•     Körperpflege und -reinigung

•     Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß

·        mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Geschirr, Gläser, Besteck, etc.)

•     Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß

·        nicht nur vorübergehend mit dem m en schlichen Körper in Kontakt kommen (Kleidung, Wäsche, etc.)

Trinkwasser muss Lebensmittel bleiben!

Das Arbeiten an Trinkwasser-Installationen (Ändern von Rohrleitungen, Austausch von Armaturen usw.) bedarf der Fachkunde.

Daher dürfen diese Arbeiten nur durch ein bei einem Wasserversorgungsunternehmen eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Eine Verbindung der Trinkwasser-Installation mit Systemen, die kein Trinkwasser führen (z. B. Regenwasser), ist nur unter Verwendung entsprechender Sicherungseinrichtungen zulässig.

Sicherheit und Hygiene in der Trinkwasserinstallation setzen die Verwendung einwandfreier und qualitativ hochwertige Geräte, Bauteile und Materialien voraus (z.B. DVGW-Zertifizierungszeichen).

Trinkwasser muss frisch bleiben!

Aus hygienischer Sicht ist seitens des Betreibers besonders auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser- Installation zu achten. Hierzu einige wichtige Grundlagen:

Der bestimmungsgemäße Betrieb beginnt mit der Befüllung der Trinkwasser-Installation.

Fehlender Wasseraustausch in nicht genutzten Trinkwasserleitungen (Stagnation) ist unbedingt zu vermeiden, da die Gefahr einer mikrobiologischen Verunreinigung besteht (z. B. Gäste-WC, Außenzapfstelle) (Tab. 1).


Kaltes Trinkwasser muss kalt sein und bleiben!

Das kalte Trinkwasser darf nach vollständigem Öffnen einer Entnahmearmatur nach 30 Sekunden nichtwärmer als 25 °C sein!

Warmes Trinkwasser muss warm sein und bleiben!

Das warme Trinkwasser darf nach vollständigem Öffnen einer Entnahmearmatur nach 30 Sekunden nicht kälter als 55° C sein! Deshalb sollte die Wassertemperatur nicht unterhalb von 60 ° liegen.

Verpflichtung zur Instandhaltung (Wartung)

Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist verpflichtet,

diese gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik von Fachleuten warten zu lassen, um eine negative Beeinflussung des Trinkwassers zu vermeiden. Hierzu ist darauf zu achten, dass eine Dokumentation der Trinkwasserinstallation vorliegt, die durch den Installateur bzw. Planer angefertigt wurde. Nur so ist eine fachgerechte Wartung der einzelnen Komponenten möglich. Betriebsanleitungen der Hersteller enthalten Hinweise auf Wartung und Inspektion.


Eine Trinkwasser-Installation, die anders als ursprünglich geplant genutzt wird (z. B. nicht mehr benötigte Entnahmestellen), ist durch einen Fachbetrieb an die geänderten Bedingungen anzupassen.

Beispiel:

Anschluss eines Dusch-WSs und

einer Heizungsanlage

Sicherungseinrichtung zu nicht Trinkwasser

Eine Zapfstelle zum Anschluss von Heizungen, Gartenbewässerung oder Dusch-WCs ist die strikte Trennung von Trinkwasser und nicht Trinkwasser sicherzustellen. Deshalb sind diese Apparate nach DIN EN 1717 und DIN 1988-100 nur über freie Ausläufe oder über eine Sicherungsarmatur Typ BA (Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone) oder GB (Rohrtrenner, durchflussgesteuert) zu betreiben.

Quellenangabe:

TrinkwV [2001], Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Verordnung zur Änderung vom 22. September 2021

Umweltbundesamt 2016, Rund um das Trinkwasser.

Bilder und Grafiken: Honeywell

DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallation und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen

DIN 1988-100: Technische Regeln für Trinkwasserinstallation – Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW

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