Regelmäßige Kontrolle

Die AVBWasserV

(Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser)

weist darauf hin, dass der Anschlussnehmer für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Trinkwasseranlage verantwortlich ist. Die DIN 1988, DIN EN 1717 und die DIN EN 806 machen klare Vorgaben zu Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen, sowie zu Überprüfungszeiträumen von Anlagen. Technisch vorbildlich, überall frei zugänglich, übersichtlich, sauber.

1) Hauptabsperrventil des WVU

2) Wasserzähler

3) Hauptabsperrventil des Kunden

4) Rückspülbarer Feinfilter mit zwei Druckmessern zur Ermittlung des Differenzdruckes; ab einer bestimmten Differenz muss rückgespült werden.

5) Absperrungen für Kaltwassersteigleitungen.

6) Vorschriftsmäßiger elektrischer Potentialausgleich.

Zur Sicherstellung eines einwandfreien Betriebes sind Trinkwasserinstallationen nach

·        den einschlägigen Betriebsanleitungen

·        Angaben der Bauteil- und Gerätehersteller

·        Nach den Anerkannten Regeln der Technik (DIN, DVGW)

und zum Beispiel nachfolgenden Hinweisen zu betreiben und instand zu halten. 

B = Betreiber,
I = Installateur oder WVU

Quellenangabe:

TrinkwV [2001], Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Verordnung zur Änderung vom 22. September 2021

Umweltbundesamt 2016, Rund um das Trinkwasser.

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